Das Krankenhauszukunftsgesetz KHZG gibt der Digitalisierung von Krankenhäusern den benötigten Schub. 4,3 Milliarden investieren Bund und Länder in Ihre digitale Zukunft. 11 Fördertatbestände sind die Hebel, mit denen die Prozesse, Technik und IT up to date werden.
Berechtigte IT-Dienstleister helfen bei Analyse, Antragstellung und Umsetzung der Digitalisierungsprojekte. Zentral sind die Einhaltung von Standards, Gewährleistung der Informationssicherheit und Einhaltung des Datenschutzes:
Die Diplom-Ingenieure Dieter Bock und Wolfgang von Schretter sind Partner mit jahrelanger Prozess-Expertise. Sie sind vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als IT-Dienstleister zertifiziert.
Das Krankenhauszukunftsgesetz KHZG ist Motor und Turbo für Ihre klinischen Prozesse, die technische Ausstattung und Ihre IT. Gute Prozesse und Digitalisierung gehen Hand in Hand. Eine gründliche Bestandsaufnahme zeigt die möglichen Potentiale im Rahmen der Förderfähigkeit durch das KHZG auf. Was ist sinnvoll? Worauf kann man aufsetzen? Was ist leistbar?
Nach Festlegung der Ziele unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Fördergelder. Auf die Erteilung der Förderfähigkeit folgt das Vergabeverfahren nach Vergaberecht. Beim Projektstart geht es darum, alle Beteiligten an den Tisch zu bekommen: Medizin, Pflege, Technik, IT, Lieferanten. Damit auch alle Aspekte bei der Implementierung berücksichtigt werden.
Dies begleiten wir mit einem professionellen Projektmanagement – bis die vereinbarten Ziele umgesetzt sind.
Ein Projektbeispiel zeigt unsere Vorgehensweise auf:
Konsequente Schritte zur ePA – eine Erfolgsstory in den Ruppiner Kliniken
Der aktuelle Paradigmenwechsel -
Vom PACS zum Medizinischen Multi Media Archiv - m3A